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  • Wie kann ich ehrenamtliche Helferin / ehrenamtlicher Helfer werden?

    Wir bieten ein Vorbereitungsseminar sowie eine fachliche Begleitung durch unsere Hospizfachkräfte an. Es gibt Vorbereitungsseminare für die Betreuung Erwachsener sowie für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Nach Abschluss des Kurses können Sie im Rahmen eines Einzelgesprächs gemeinsam mit einer Hospizfachkraft Ihre Einsatzmöglichkeiten besprechen.

  • Wie kann ich die Hospizarbeit unterstützen?

    Durch eine Mitgliedschaft im Förderverein, durch die ehrenamtliche Mitarbeit oder auch durch Spenden.

  • Wie kann ich mich auf die Pflege und Begleitung Schwerstkranker und Sterbender vorbereiten?

    Wir bieten Vorbereitungsseminare für die Pflege und Begleitung Erwachsener bzw. von Kindern und Jugendlichen an. Die Kosten hierfür werden i.d.R. von Ihrer Pflegekasse übernommen, anfallende Verpflegungskosten tragen die Teilnehmer. Auskunft und weitere Informationen über das Sekretariat des ambulanten Hospizdienstes. 
    Telefon 0681/92700-16 oder per Email info@stjakobushospiz.de

  • Welche Unterlagen muss ich vorlegen, um die Hilfe beanspruchen zu können?

    Für den ambulanten Hospizdienst sind keine Unterlagen oder Atteste erforderlich. Um die SAPV in Anspruch nehmen zu können, braucht das SAPV-Team eine Verordnung vom Haus- oder Klinikarzt. (Verordnung spezialisierter ambulanter Palliativversorgung; Muster 63). Diese Verordnung enthält auf der Rückseite den Antrag des Versicherten, der vom Patienten oder einem seiner Angehörigen zu unterschreiben ist. Diese Verordnung wird über das SAPV-Team zur Genehmigung an die Krankenkasse gesandt. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung. Sekretariat Hospizleitung; Telefon 0681/92700-66

  • Wo kann ich den Dienst anfordern?

    Ein Anruf z.B. beim Sekretariat der Hospizleitung; Telefon 0681/92700-66 oder eine Email an info@stjakobushospiz.de. Die Daten der verschiedenen Dienste finden Sie unter Kontakte.

     

  • Was kostet die Betreuung und Versorgung?

    Patienten und Angehörigen entstehen durch die Betreuung und/oder Versorgung keine zusätzlichen Kosten.
    Die ambulante Hospizarbeit wird von den Krankenkassen gefördert und über Spenden finanziert.

    Die SAPV sowie die Anleitung von Angehörigen nach §45 SGB XI wird auf der Basis von Versorgungsverträgen von den Krankenkassen vergütet. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Sekretariat Hospizleitung; Telefon 0681/92700-66

  • Wie lange begleiten Sie uns?

    Solange der Schwerkranke und seine Angehörigen dies brauchen und wünschen.
    Im Leben und über den Tod hinaus.